wrede für p._09-2008
Grafik: Rocky Beach Studio

So, liebe Freunde und Kupferstecher, eigentlich war unser heutiges Thema ein anderes, aber Abgründe im Rechtssystem tun sich auf und ich muss sie erst mal akut mental zuschütten. Es geht erneut ums wild Plakatieren in unserer schönen Stadt. Kaum hatte ich einen flammenden Appell zu diesem Thema herausgehauen (P-Ausgabe 03, Mai 2008), kommt jetzt die Stadt mit rüden Verboten, will mit fetten Geldstrafen nackte Wände schaffen.

Schlimm genug, gehören doch diese bunten Flecken zu jedem Vielfalt ausstrahlenden Stadtbild – aber jetzt kommt’s: Strafe zahlen soll nicht nur der Plakatierer, sondern auch, wer auf dem illegalen Plakat beworben wird, beziehungsweise der durchführende Veranstalter! Was geht denn ab? Erstens ist genug Platz da, und zweitens das Vorgehen der Bestrafung absurd. ich meine, ich hätte große Lust, Plakate aufzuhängen, welche Veranstaltungen ankündigen wie: „Salsaparty im Schlossrevier” oder „Tag der offenen Tür für sozial Schwache, am soundsovielten im Ordnungsamt, Grafenstraße”. Ob die sich dann selbst zur Kasse bitten müssten?

Wenn jemand zukünftig einer verhassten Combo oder einem Laden, in dem er Hausverbot hat, dick ans Bein pinkeln will, so muss er doch nur warten, bis die einen Live-Auftritt planen, und dafür auffällig, aber behandschuht, plakatieren. Wenn er sich dabei nicht selbst in flagranti erwischen lässt, müssen die vermeintlich Schuldigen zahlen! Das kann doch rechtsstaatlich gar nicht angehen, tut es aber wohl. Drum gilt es jetzt herauszufinden, wo diese Asso-Regelung nicht greift. ich unterrichte Euch, wenn ich weiß, wie man sie perfide umgehen kann.