Foto: Jonathan Cooper on Unsplash

Während sich bei vielen Berufstätigen der Alltag mittlerweile wieder eingespielt hat, man sich mit der allgegenwärtigen Pandemie arrangiert, leidet der Kultursektor nach wie vor immens. Dass für Künstler*innen, Veranstalter*innen und Techniker*innen Einnahmen durch gestrichene oder modifizierte Veranstaltungen stark reduziert sind oder sogar ausbleiben, ist bekannt. In dieser Situation ist das Fördern, Unterstützen und Finanzieren von Kulturschaffenden durch staatliche und private Organisationen wichtiger denn je. Aber wie genau sieht die groß angekündigte Corona-Kulturhilfe des Bundes aus? Erreichen die Sonderprogramme, die sich gezielt an selbstständige Kunstschaffende wenden, diese überhaupt? Und welche regulären Stipendien und Hilfen gibt es eigentlich im Kultursektor? Das P liefert einen Überblick.

Einmal in die Materie eingedrungen, wird schnell klar, dass das Angebot an Projektförderungen, Stipendien und Stiftungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene groß ist. Für Kulturveranstaltungen im internationalen Kontext wie für lokale Studierendenprojekte gibt es Support – sei es durch Stipendien, Ausstellungsförderungen oder das Bereitstellen von Infrastruktur. Hinzu kommen coronabedingte Sonderprogramme wie „Neustart Kultur“, das aktuelle Hilfsprogramm des Bundes, die den Kulturschaffenden wieder auf die Beine helfen sollen.

 

Es gibt weit mehr, als zunächst gedacht.

Ein Beispiel für ein gut gemeintes, aber nicht vollständig gut durchdachtes Förderprogramm ist die „Überbrückungshilfe des Bundes für Freiberufler und Kleinunternehmen“. Sie richtet sich auch an freie Künstler*innen und Soloselbstständige. Leider bietet sie aber auch Anlass zu Frust und schlechter Laune. Um überhaupt Geld ausgezahlt zu bekommen, muss ein „prüfender Dritter“ – zum Beispiel Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – den Antrag einreichen. Außerdem stören sich viele an den Bedingungen, die einzelne Künstler*innen trotz Verdienstausfällen von der Überbrückungshilfe ausschließen: Um für die Fördermonate Juni, Juli und August 2020 bis zu 80 Prozent der Betriebskosten vom Staat zu erhalten, musste man bereits in den Monaten April und Mai Umsatzeinbußen von mindestens 60 Prozent haben (im Vergleich zu den Vorjahresmonaten). Fielen die Umsätze erst später unter dieses Niveau, erhält man gar keine Fördermittel. Im Falle des Darmstädter Künstlers Florian Harz, der sich lautstark auf Facebook über die Überbrückungshilfe des Bundes ausließ, hieß das: Trotz 53 Prozent Ausfällen im April und Mai sowie keinerlei Verdienst im Sommer sieht er kein Fördergeld.

Grundsätzlich ist die Überbrückungshilfe, deren zweite Phase ab Oktober läuft, für viele Freiberufler*innen dennoch eine gute Sache. Das ganze Verfahren führte eben nur in einigen Fällen zu Bürokratie ohne Ende, ungläubigen Steuerberater*innen und Künstler*innen, die sich nicht verstanden fühlen.

 

Eine Milliarde Euro für die Kultur

Sieht das bei anderen Coronahilfsprogrammen besser aus? „Neustart Kultur“, das eine Milliarde Euro schwere Hilfspaket des Bundes, scheint auf den ersten Blick vielversprechend. In verschiedene Branchen unterteilt fördert es Künstler*innen, Veranstalter*innen und Kultureinrichtungen. Die Initiative Musik zum Beispiel unterstützt Bands, DJs, Clubs und Festivals. Wie bei anderen Förderanträgen muss man auch hier so einiges einreichen und sich Zeit nehmen. Letztendlich hat man aber nichts zu verlieren und die Aussicht, Konzerte oder Festivals dank finanzieller Unterstützung (bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben, mindestens 10.000 Euro) realisieren zu können, sollte Motivation genug sein. Problematisch ist jedoch, dass das eigene Honorar vom Verfahren ausgenommen ist, Antragsteller wie Soloselbstständige also nicht direkt profitieren. Indirekt aber schon.

Nicht gefördert werden außerdem Ein-Tages-Festivals und Konzertreihen mit unter 24 Konzerten pro Jahr (also weniger als zwei Konzerte im Monat). Diese Förderbedingungen schließen auch wieder einige Veranstalter*innen aus. Dennoch resümiert Frederick Rühl vom Golden Leaves Festival: „Die Berater*innen der Initiative Musik und von ,Neustart Kultur‘ sind kooperativ und willig, das beste Angebot für Künstler*innen und Selbstständige rauszuholen.“ Letztendlich handelt es sich bei „Neustart Kultur“ also um ein Hilfspaket, das wohl auch nicht ganz perfekt, angesichts seines Umfangs jedoch einmalig für den Kultursektor ist.

Eine weitere Möglichkeit, um Kulturschaffende in der Krise zu unterstützen, sind gezielte branchenbezogene Projektförderungen. Ein inhaltliches Thema wird vorgegeben, nah am Puls der Zeit, irgendetwas, womit sich Künstler*innen und Gesellschaft auseinandersetzen und das zum Nachdenken anregt. Der Fonds Darstellende Künste zum Beispiel schreibt momentan unter anderem sein Sonderprogramm „Autonom“ aus, bei dem frei produzierende Künstler*innen und Ensembles aus den Bereichen Tanz, Theater und Performance unterstützt werden, die sich ausgiebig mit dem Thema künstliche Intelligenz und deren Einfluss auf die Kunst beschäftigen. Solche gezielten inhaltlichen Vorgaben liefern einerseits Denkanstöße, andererseits stellt sich die Frage, ob sie die Kunst dadurch nicht zu sehr beeinflussen und in eine Form pressen.

Alternativ bieten sich offene Projektförderungen an: Hier sind die Künstler*innen frei, der künstlerische Schaffens- und Entwicklungsprozess rückt in den Mittelpunkt und ist ergebnisoffen. Nennenswert ist hier zum Beispiel das ebenfalls durch den Fonds Darstellende Künste geförderte Programm „#takecare“, das auch im Rahmen des Bundesprogramms „Neustart Kultur“ weitergeführt und aufgestockt wird. Freie bildende Künstler*innen haben durch diese stipendienartige Förderung die Möglichkeit, sich auf ihre künstlerische Weiterentwicklung – von der Recherche über die Konzeptentwicklung bis zur Aufführung – zu fokussieren.

 

Erst recherchieren, dann beantragen

Bevor Anträge für Fördergelder und Stipendien vorschnell abgeschickt werden, sollte man Zeit in die Recherche investieren: Welche Programme und Angebote konkret zu den eigenen Bedingungen passen und ob sich der Aufwand lohnt, ist nämlich sehr individuell einzuschätzen. Was erst mal nach schnellen, effektiven Fördermitteln aussieht, kann sich in der Realität schnell als Bürokratiemonster entpuppen – mit aufwendigen Anträgen und detailreichen Finanzierungsplänen, die weit vor Realisierung eines Projektes vorzulegen sind.

Dass es auch anders geht, beweisen regionale private Stiftungen wie die BS Kulturstiftung in Darmstadt: Sie nimmt ohne kompliziertes Antragsverfahren einfach per Mail oder Post Anträge für kreative Projekte an und fördert bei Gefallen Künstler*innen mit den Schwerpunkten Fotografie und Design.

 

Neustart geht nur zusammen!

Vor, während und nach Corona gilt: Die Kulturbranche benötigt staatliche und private Förderungen. Nur so kann eine breite Vielfalt an kreativer Kunst realisiert werden. Im Endeffekt ist es schön zu sehen, dass auch an regulären Stipendien und Förderprogrammen eine weit größere Auswahl existiert, als zunächst angenommen. Die Coronakrise mit ihren Konsequenzen hat gezeigt, inwieweit solche Angebote für den Kultursektor unersetzlich sind. Sie macht aber auch deutlich, wo noch Verbesserungspotenzial in der Umsetzung besteht.

Es bleibt abzuwarten, was die Förderprogramme bewirken. Die Antragsfristen für einige Förderungen und Stipendien sind abgelaufen, die schlimmste Phase der Pandemie scheint überstanden. Die Programmsparten der Kulturmagazine füllen sich langsam wieder. Zwar mit Auflagen, aber trotzdem gut besucht, sind die ersten Kulturveranstaltungen ab Juli/August langsam wieder angelaufen. Ist das schon der „Neustart Kultur“? Wann können die Clubs wieder aufmachen? Schafft es der Kultursektor ohne existenzvernichtende Verluste aus der Krise zu kommen? Oder sind bald die nächsten Runden im Antragsverfahren der Förderprogramme nötig, die Künstler*innen und Kulturbranche am Leben halten? Die Antwort steht in den Sternen und es heißt: abwarten. Was die Coronakrise für die Kultur nachhaltig bedeutet, wird sich erst 2021 zeigen. Klar ist aber: Du und ich als Kulturfreund*innen haben es mit in der Hand!

 

1. Bundesweite Förderprogramme

Kulturstiftung des Bundes

Allgemeine Projektförderung:

– Förderung nicht festgelegt auf bestimmte Sparte oder bestimmtes Thema

– 2 x / Jahr können Förderungen beantragt werden (aktuelle Anträge bis 31.01.2021)

– Antragssumme mindestens 50.000 €, mindestens 20% an Eigen- / oder Drittmitteln muss gesichert sein.

Programmförderung:

– eigene, zeitlich befristete Programme der Kulturstiftung des Bundes

– derzeitig Anträge in Programm „dive in“ (Programm für digitale Interaktionen) als Unterstützung für innovative Dialog- und Austauschformate, Reaktion auf pandemiebedingte Situation

– gefördert durch Mittel des Bundesprogramms „Neustart Kultur“

– Antragsschluss 30.09.2020 (!)

 

Stiftung Kulturfonds

Reguläres Förderprogramm:

A1: Arbeitsstipendium/Künstlerprojekt:

– Förderung künstlerischer Entwicklung

– freiberuflich tätige bildende Künstler

– 22.000 € für ein Jahr

– nächster Bewerbungsschluss 31.10.2020

A2: Projektzuschuss:

– Realisierung eines zeitlich abgrenzbaren künstlerischen Vorhabens mit Förderschwerpunkt der künstlerischen Produktion

– Finanzierung von nachgewiesenen Sach- und Reisekosten bis maximal 25.000 €

– nächster Bewerbungsschluss: 31.10.2020

A4: Werksverzeichniserarbeitung:

– finanzielle Unterstützung zur Verzeichnung/ Inventarisierung eines künstlerischen Oeuvres (zum Beispiel: Katalogisieren)

– maximal 30.000 €, keine Förderung von Druckkosten

B1: Ausstellungen/Projekte zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt :

– bis zu 75% der Projektkosten

– höchstens 35.000 €

– Bewerbungsschluss 30.06.2021

B2: Erstausstellungen von bildenden Einzelkünstler*innen:

– bis zu 90% der Projektkosten

– höchstens 25.000 €

– Bewerbungsschluss 30.06.2021

B3: Publikationen und Dokumentationen zu zeitgenössischer bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt:

– bis zu 50% der Kosten

– höchstens 25.000 €

– Bewerbung bis 30.6.2021

B5: Katalogförderung für Künstler*innen:

– finanzieller Zuschuss von maximal 8.000 € für monografische Kataloge

– Bewerbung bis 30.06.2021

 

Coronabedingtes Sonderförderprogramm 20/21 „Neustart Kultur“

-> https://www.kunstfonds.de

-> https://www.kulturrat.de/corona-pandemie/neustart-kultur/

-> https://neustartkultur.de

 

Projektförderung für kunstvermittelnde Akteure:

– Projekte zwischen Oktober 2020 und Dezember 2021

– Zuschuss max 50.000 € (Vollfinanzierung)

– Bewerbungsschluss 14.09.2020 (!)

 

Projektförderung für bildende Künstler*Innen:

– halbjährliches Stipendium 9.000 €

– freischaffende, soloselbstständige Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland

– Bewerbung bis 10.09.2020 (!)

Stipendien für bildende Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren: Bewerbungsfrist abgelaufen

 

Deutscher Literaturfonds (siehe unten)

Initiative Musik (siehe unten)

Fonds Soziokultur (siehe unten)

Fonds Darstellende Künste (siehe unten)

 

Bundesweite Förderungen Kultur macht stark

Kulturstiftung der Länder

– Erwerbungsförderung

– Restaurierungförderung

– Ausstellungsförderung

– Publikationsförderung

 

Deutscher Literaturfonds (Förderung im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“)

Werksstipendien für Autoren:

– zur Förderung eines literarischen Projekts

– maximale Stipendienhöhe 3.000 € / Monat

– maximale Laufzeit 1 Jahr

Aufenthaltsstipendien:

– New York Stipendium (10 Wochen, 7.500 € + Reisekosten)

– London Stipendium (10 Wochen, 7.500 € +Reisekosten)

– Rio de Janeiro (4 Wochen)

– momentan Bewerbungen nicht möglich

 

Vermittlungsförderung:

Initiative Musik (ebenfalls zusätzliche Unterstützung im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“)

Künstlerförderung:

– Solokünstler*innen und Bands die in Deutschland leben

– bisher 40% Förderanteil jetzt auf bis zu 90% angehoben

– nächster Abgabetermin 13.10.2020 (Antrag online einreichen)

kleinere und mittlere Musikclubs:

– Förderung von bis zu 90% der Gesamtausgaben

– einmalige, projektbezogene Förderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung

– Komplementärförderungen mit anderen Förderungen des Bundes sind möglich.

– Anträge bis 31.10.2020

Veranstalter*innen und Festivals:

– Förderung von bis zu 80% der Gesamtausgaben

– einmalige, projektbezogene Förderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung

– Förderhöhe von mindestens 10.000 €

– Komplementärförderungen mit anderen Förderungen des Bundes sind möglich

– Anträge ab 02.09.2020

 

Fonds Soziokultur

Allgemeine Projektförderung:

– zeitlich befristete und modellhafte soziokulturelle Projekte

– Antragsfristen 02. Mai und 02. November eines Jahres

– Kosten minimal 3.000 €, maximal 30.000 €, aber keine Förderung von über 70% der Projektkosten

– keine Ausschreibung zum 02.11.2020 aufgrund des Förderprogramms „Neustart Kultur“

U25-Richtung-junge Kulturinitiativen:

– Antragsfristen 02. Mai und 02. November eines Jahres

– maximal 2.000 €; maximal 70% der Projektkosten

– für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die zusammen soziokulturelle Projekte verwirklichen wollen

Sonderförderprogramm „Neustart Kultur“:

Auftakt – themenfreie Ausschreibung:

– Förderung von Projekten die schnelle Umsetzung benötigen

– Anträge bis 15.09.2020 ( ! )

T1 – Netzwerke + Neue Schnittstellen:

– soziokulturelle Arbeit in Kooperationen und Netzwerken (Förderung von Projektträger*innen, die in Kooperation mit öffentlichen Trägern stehen und/ oder Einrichtungen anderer Bereiche)

– Antragsmöglichkeit vom 01. bis 31.10.2020

T2 – Young Experts + KO-Production:

– Projekte, in denen Kinder und Jugendliche mitkonzipieren; kulturelle Bildung als Ko- Produktion

– öffentliche Sichtbarkeit des Projekts besonders relevant

– Antragsmöglichkeit ab 01. bis 31.11.2020

 

Fonds Darstellende Künste

„Neustart Kultur“ – #takecare:

– künstlerische Idee und ergebnisoffene, produktionsunabhängige Beschäftigung im Mittelpunkt (Recherche, Konzeptentwicklung, Stabilisierung der künstlerischen Aktivität)

– Förderungen bis 5.000 € an Einzelpersonen

– Antragsfrist 01.11.2020

Sonderprogramm „Global Village Ventures“:

– Sonderprogramm für darstellende Künstler in ländlichen Räumen

– Förderung von Recherchen zu künstlerischen Inhalten, Konzeptentwicklung, Stabilisierung künstlerischer Aktivitäten ( angepasst an Situation Planung von digitalen Formaten etc.)

– Förderung bis 5.000 €, Kofinanzierung mit weitern Mitteln ausgeschlossen

– Antragsfrist bereits abgelaufen

Sonderprogramm „autonom“:

– Projektvorhaben zu KI

– frei produzierende Künstler und Ensembles aus den Bereichen Tanz, Theater, Performance

-„konzeptionell wie ästhetisch bemerkenswerte Vorhaben“, Bereitschaft zum Wissenstransfer

– Kofinanzierung von mindestens 50% der Fördermittel des Fonds durch weiter öffentliche Mittel

– Antragsfristen zum 01.02.2021

 

GEMA-Stiftung

– Förderung und Unterstützung von Musikprojekten und -preisen

– formlosen Antrag bis Ende April 2021 einreichen

 

Allianz Kulturstiftung

– Anträge für Projekte der ersten Jahreshälfte 2021 bis 01.09.2020 (Anträge für Projekte in der zweiten Jahreshälfte 2021 bis 01.03.2021)

 

Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung

– „Ideeninitiative Kulturelle Vielfalt mit Musik“ (Förderung des Miteinanders von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher kultureller Herkunft)

 

Selbst.Los! Kulturstiftung

– ideelle und materielle Förderung von Projekten, die sich für die Verbesserung, Verbreiterung und den Zugang des kulturellen Lebens einsetzen ( vorrangig im Bereich Ruhrgebiet)

 

Überbrückungshilfen des Bundes für Freiberufler und Kleinunternehmen:

– Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten

– Umsatzentwicklung in Juni, Juli, August 2020:

– 80% der Fixkosten bei Umsatzrückgang von > 70%

– 50% der Fixkosten bei Umsatzrückgang von 50% bis 70%

– 40% der Fixkosten bei Umsatzrückgang von 40% bis 50%

– zweite Phase der Überbrückungshilfe startet ab Oktober für die Monate September bis Dezember

– Anträge Phase 1 bis 30.09.2020 (!) (Details Antragstellung unter: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/ueberbrueckungshilfe)

 

2. Landesweite Förderprogramme Hessen

Kultur- und Kreativwirtschaft Hessen

Kulturförderung Hessen

Arbeitsstipendium für Autoren:

– Unterstützung bei wirtschaftlichen Engpässen, keine weiteren Angaben

 

Deutsche Künstlerhilfe:

– Mittel des Bundespräsidialamtes (Aufnahme geprüft durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst)

– entweder Dauerförderung (über 5 Jahre) oder einmalige Zahlung

– keine Fristvorgaben beim Einreichen von Anträgen

 

Förderung der bildenden Kunst:

– Projektförderungen

– Stipendien für Auslandsaufenthalte

 

Förderung von Heimat und Brauchtumspflege:

– finanzielle Unterstützung von Vereinen, Kommunen oder Einzelpersonen, die hessische Heimat und hessisches Brauchtum pflegen

 

Förderung von internationalen Projekten

– Förderung von Projekten zum internationalen Kulturaustausch

 

Förderungen von Jugendkunstschulen:

– gemeinnützige Bildungseinrichtungen mit kontinuierlichem außerschulischen Angebot für jedermann zugänglich können gefördert werden

 

Förderung von Musikschulen:

– Praktischen Musikunterricht und Förderung des musikalischen Nachwuchs unterstützen

 

Förderung der Soziokultur:

– offene und spartenübergreifende Kulturarbeit in soziokulturellen Zentren fördern

 

Förderung der Theater:

– Unterstützung der freien Theaterszene mit Projektzuschüssen und einer Förderung von Gastspielen, Unterstützung von Staats- und Landestheater

 

Hessisches Literaturstipendium:

– zur Vertiefung interkulturelle Kontakte

 

Hessen Film und Medien GmbH:

– Stoff und Projektentwicklung

– Produktion

– Nachwuchsförderung

– Verleih und Vertrieb

– Abspielförderung

 

junges Literaturforum Hessen/Thüringen:

– Schreibwettbewerb für Kinder und Jugendliche zwischen 16 und 25 mit attraktiven Förderpreisen

 

Stipendium für Künstler

– Weiterentwicklung hochbegabter in Deutschland lebender Künstler*innen durch lange Auslandsaufenthalte

 

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Corona Kulturpaket

– hessische Hilfsmittel von 50 Millionen Euro zusätzlich zu bundesweiten Programmen

– Phase 1: Soforthilfe Großveranstaltungen (> 100 Personen): finanzielle Unterstützung (zusätzlich zu bereits geleisteter Landesförderung)

– Antragsfrist: 01.06. bis 30.11.2020

– maximal 500.000 €

– Phase 2: Arbeitsstipendium für Künstler*innen:

– je 2.000 € Arbeitsstipendium für freie Künstler*innen

– Phase 3: innovativ neu eröffnen:

– „Brücken in die Zeit nach der Pandemie bauen“

– Fonds für Kultureinrichtungen und Spielstätten

– Projektstipendien für freie Gruppen und Einzelkünstler (Anträge bis 30.09.2020)

– bis 18.000 €

 

Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“:

– 41.000 gemeinnützige Vereine berechtigt

– bis zu 10.000 € finanzielle Unterstützung für:

– Nachwuchsarbeit

– Mieten-/Betriebskosten

– Instandhaltungen

– Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte

– siehe Link für Antragsbedingungen

 

Hessen Mikroliquidität:

– Direktkredit für kleine Unternehmen

 

Stadt Frankfurt: Notfallfonds des Kulturdezernats:

– finanzielle Notlage durch Pandemie, keine anderen Fördermaßnahmen in Anspruch genommen

– rückzahlbare Unterstützung zwischen 500 und 5.000 €

 

3. Landkreis Darmstadt-Dieburg

Kultur- und Vereinsförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg:

– Ehrenpreise oder Sachpreise (100 €) bei Veranstaltungen von ehrenamtlichen kreisangehörigen Vereinen/ Verbänden

– Förderung von Gesang-, Musik-, Heimat-, Trachtenvereinen und Volkstanzgruppen

(- Förderung der Feuerwehren)

 

4. Förderungen in Darmstadt

Kulturförderung des Studierendenwerks:

„von Studierenden für Studierende“:

– Antragsberechtigt sind Studenten der TU und der h_da, (akkreditierte) Hochschulgruppen, Gruppen im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung, Gruppen mit überwiegendem Anteil an Studenten

Unterstützt Förderung von:

– kulturellen und sozialen Veranstaltungen mit studentischem Charakter, nicht auf Profit ausgerichtet

– Angeboten, die sich an Studierende richten sollten

– besondere Förderung von Projekten zur Integration

Umfang der Unterstützung:

– Teilfinanzierung als finanzielle Unterstützung mit angemessen hohem Eigenanteil

– Erwerb von Ausstellungsstücken

– Bereitstellen von Infrastruktur

 

BS Kulturstiftung Darmstadt

– Unterstützung von Kunst- und Kulturprojekten in Darmstadt

– Schwerpunkt Fotografie und Design

– kein formales Antragsverfahren-Antrag per Mail oder per Post

 

Hilfsfonds der Stadt Darmstadt:

– Fonds von 200.000 € der Stadt Darmstadt und von Merck, um Kultureinrichtungen zu unterstützen

 

Kulturfonds Frankfurt Rheinmain:

– Auf Initiative der Hessischen Landesregierung in Zusammenarbeit mit Städten (auch Darmstadt) und Landkreisen soll der Kulturraum Frankfurt Rheinmain gefestigt werden.

– Fördern von nationalen und internationalen Projekten, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägen im Gesellschaftergebiet organisiert oder überwiegend realisiert werden

allgemeine Förderprogramme:

– Kleines Verfahren (bis 75.000 €): Anträge können jederzeit gestellt werden (< 20.000 € mindestens drei Monate vor Projektbeginn, > 20.000 € mindestens sechs Monate vor Projektbeginn)

– Großes Verfahren (mehr als 75.000 €): Anträge bis spätestens 01. März beziehungsweise 01. September eines Jahres einreichen