> Das Darmstädter Straßennetz hat eine Gesamtlänge von 375 Kilometern.
> Durch eine Gesetzeslücke im Postgesetz von 1871 unterlag die Beförderung von Briefen und Karten innerhalb einer Stadt nicht dem Postzwang. Dies führte auch in Darmstadt zur Gründung verschiedener Briefbeförderungsanstalten.
> Darmstädter Bürgerinnen und Bürgern, die 20 Jahre Stadtverordnete oder Ehrenbeamte waren und mindestens 60 Jahre alt sind, kann die Ehrenbezeichnung „Stadtälteste(r)“ verliehen werden.
> Am 23. Juli 1330 fertigte der damals in Hagenau weilende Kaiser Ludwig der Bayer eine Stadtrechts – Urkunde für Darmstadt aus, die das Recht auf eine Stadtbefestigung und das Marktrecht verbriefte.
> Die älteste erhaltene Ansicht Darmstadts ist eine Federzeichnung von Wilhelm Dilich aus dem Jahr 1591.