Foto: Jan Ehlers
Foto: Jan Ehlers

Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist die zwölfte Folge dieser Rubrik. Das heißt: Der Autor dieser Zeilen ist nun schon seit über einem Jahr für das ehrenwerte P-Magazin tätig. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die diese Rubrik lesen und sowohl Lob und Anerkennung als auch Anregungen und Kritik aussprechen. Ihr seid alle furchtbar edel. Als kleines Dankeschön kommt heute ein selten dämlicher Spruch aufs Tablett, der einen meiner Lieblingssätze darstellt.

Die wörtliche Übersetzung lässt erst einmal rein gar nichts vermuten: „Hör mal, hast Du Dich gestern wieder mit einem Schuh gekämmt?“ könnte man als völlig absurd ansehen, würde man nicht den Humor des Heiners kennen. In diesem Satz ist, wie schon öfter vorgekommen, der Alkohol ein entscheidender Erklärungsfaktor. Sieht der Heiner einen Menschen wieder, den er abends zuvor völlig besoffen angetroffen hat, so fällt dieser Ausspruch mit absoluter Sicherheit.

Als Deutung kann Folgendes angesehen werden: Der Heiner malt sich nach der abendlichen Begegnung mit dem Betrunkenen aus, was dieser wohl noch so alles anstellen könnte. Unter anderem auch, wie Besagter morgens versucht, seiner Körperhygiene nachzukommen. Da er aber noch viel zu besoffen ist, verwechselt er seinen Kamm mit einem Schuh. Darunter leidet höchstwahrscheinlich die Frisur – vor allem dann, wenn man mit dem Schuh nächtens in etwas äußerst Unschönes getreten ist …

Wenn der Heiner den noch nicht ganz Nüchternen dann morgens sieht, kommentiert er entweder die Trunkenheit oder das Aussehen des Gegenübers. Oder beides zugleich. Es kann aber auch sein, dass der Heiner einen im Suff erlittenen Sturz meint. Wenn man über seine eigenen Füße (ergo: Schuhe) fällt und sich dabei eine Kopfwunde holt, die die Frisur negativ verändert, so hat man sich wohl auch „mit dem Schuh gekämmt“.

In diesem Sinne: Gugge, mit was mer sisch kämmt … unn blooß net hiefalle!